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MEINE SCHATZKAMMER GMBH

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

I. Allgemeine Bestimmungen
 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte der Meine Schatzkammer GmbH („Meine Schatzkammer“) gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird, ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Der Vertrags- und Geschäftspartner von Meine Schatzkammer wird ab Kontaktaufnahme mit uns nachfolgend „Kunde“ genannt.

2. Meine Schatzkammer widerspricht allfälligen AGB eines Kunden. Jegliche AGB eines Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich anderes vereinbart wird.

3. Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Folgenden im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstanden. Verbraucher sind daher Personen, die mit der Meine Schatzkammer GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer sind Personen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

4. Für den Fall, dass die AGB auch in englischer Sprache vorliegen, geht im Fall von Widersprüchen die deutsche Fassung vor.

5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er im Geschäftslokal aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Sämtliche Ankündigungen und Angebote von Meine Schatzkammer (zB im Internet, in Verkaufsprospekten, Printmedien, TV oder Kunden-Präsentationen) sind unverbindlich und freibleibend. Sie unterliegen zudem auch den Marktschwankungen der Finanzmärkte. Meine Schatzkammer kann daher eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren. Die oben genannten Angebote von Meine Schatzkammer stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, ein Angebot gegenüber Meine Schatzkammer abzugeben. Der interessierte Kunde kann zum Zwecke des Vertragsabschlusses in einer Geschäftsstelle der Meine Schatzkammer oder fernmündlich ein Angebot abgeben.

 

2. Die Angebote von Meine Schatzkammer stellen keine Empfehlungen und Leistungsangebote im Sinne einer Anlageberatung dar.

3. Ein Vertrag zwischen Meine Schatzkammer und dem Kunden kommt bei Einigung über Ware und Preis unter Einbeziehung dieser AGB zustande.

 

4. Bei Kaufverträgen ab einem Gegenwert von EUR 10.000,– ist Meine Schatzkammer gesetzlich insbesondere dazu verpflichtet, die Identität der Kunden festzustellen. Solche Geschäfte werden daher aufschiebend bedingt durch Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch den Kunden abgeschlossen. Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie.

 

5. Bei Ankaufgeschäften muss der Verkäufer entweder der rechtmäßige Eigentümer oder zum Verkauf berechtigt sein.

Meine Schatzkammer kann darüber geeignete Nachweise verlangen.

 

6. Für den Kauf und Verkauf von Ware gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Handelszeiten. Daher können zu jeder Tageszeit Kaufangebote abgegeben werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

 

1. Es gelten die Preise in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisauszeichnungen gegenüber Verbrauchern für den Verkauf und Ankauf von Waren erfolgen in Bruttopreisen. Dienstleistungen von Meine Schatzkammer werden in Nettopreisen ausgewiesen.

 

2. Sämtliche Kosten für einen Versand von Waren und eine allfällige Versicherung hat der Kunde zu tragen. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Kaufabschluss mitgeteilt und auf der Rechnung ausgewiesen.

 

3. Die Zahlung für sämtliche Waren und Dienstleistungen inklusive aller Steuern und Gebühren hat bei Vertragsabschluss auf das Konto der Meine Schatzkammer zu erfolgen.

 

4. Meine Schatzkammer übergibt und versendet Waren erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden.

 

5. Zahlt der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Rechnungsbetrag wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 4%. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Meine Schatzkammer kann darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen und jeden weiteren durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend machen.

 

§ 4 Lieferung und Gefahrtragung

 

1. Liefertermine gelten seitens Meine Schatzkammer als nicht verbindlich. Sofern vereinbart, stimmt beim Kauf von Ware Meine Schatzkammer mit dem Kunden den Tag und den Ort der Zustellung ab. Im Falle der Vorkasse erfolgt die Abstimmung nach Eingang des Rechnungsbetrages. Die Auslieferung durch Meine Schatzkammer erfolgt über ein beauftragtes Transportunternehmen.

 

2. Jede Lieferung durch Meine Schatzkammer erfolgt an die vom Kunden beim Vertragsabschluss genannte Anschrift. Meine Schatzkammer GmbH ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.

 

3. Die Kosten für den Versand bei An- und Verkauf hat der Kunde zu tragen. Meine Schatzkammer ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.

 

4. Besitz und Gefahr gehen mit Übergabe an das genehmigte oder gewählte Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung an den Beförderer über.

 

5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen.

§ 5 Belehrung über das nicht bestehende Rücktrittsrecht für Verbraucher

 

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die Meine Schatzkammer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, abhängt. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind daher insbesondere Barren und Münzen unabhängig von Größe und Stückelung sowie auch Produkte, die gemäß Kundenspezifikation angefertigt wurden.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt beim Kauf von Ware

 

Die dem Kunden gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Meine Schatzkammer.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat die gelieferten Waren nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen.

 

2. Meine Schatzkammer haftet gegenüber Verbrauchern für bewegliche Sachen gemäß der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Nach Feststellung eines Mangels hat der Kunde Meine Schatzkammer umgehend davon in Kenntnis zu setzen, dass die gelieferten Waren nicht vertragskonform sind.

 

3. Unternehmer haben einen Mangel binnen 5 Tagen ab Erhalt anzuzeigen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige des Sachmangels. Unterlässt der Unternehmer die Anzeige oder erfolgte diese nach Fristablauf, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel im Zeitpunkt der Übergabe, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die fristgerechte Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern wird auf 6 Monate begrenzt.

Gegenüber Unternehmern hat Meine Schatzkammer die Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr vorlag.

 

4. Meine Schatzkammer ist Gelegenheit zur Nichterfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Meine Schatzkammer GmbH auf deren Kosten zurückzusenden.

 

5. Meine Schatzkammer GmbH unternimmt alles Zumutbare, dass die Nutzung der Website für den Kunden ohne Störung und Fehler möglich ist. Meine Schatzkammer übernimmt keine Haftung für irgendeine Verzögerung oder Störung aufgrund einer Ursache außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle und keinesfalls für (i) Verluste, die nicht aufgrund eines Vertragsbruchs von Meine Schatzkammer verursacht wurden, oder (ii) sonstige geschäftliche Verluste (einschließlich entgangener Gewinn, Erträge, Verträge, erwarteter Einsparungen, Verlust von Daten, Goodwill oder vergeblicher Aufwendungen), oder (iii) irgendwelche indirekten oder Folgeschäden, die bei Vertragsabschluss über die Waren für keine der Parteien vorhersehbar waren.

 

6. Meine Schatzkammer haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden mit der Ausnahme von Personenschäden.

 

7. Die Haftung von Meine Schatzkammer gegenüber einem Unternehmer wird zusätzlich mit dem Kaufpreis der Ware beschränkt.

 

§ 8 Pflichten des Kunden

 

1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei Vertragsabschluss bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Meine Schatzkammer unverzüglich mitzuteilen.

 

2. Meine Schatzkammer gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht, seinen Online Zugang auf der Website von Meine Schatzkammer für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Das Downloaden, Kopieren, Reproduzieren und Vervielfältigen der Inhalte der Website der Meine Schatzkammer, insbesondere der darin abgebildeten Waren, ist, unter Bezugnahme auf die betreffende Quelle, nur mit Zustimmung von Meine Schatzkammer gestattet.

 

3. Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Webseite von Meine Schatzkammer seinen Online Zugang und Passwort vertraulich behandelt und alles Zumutbare unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Online Zugang zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloß vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Online Zugangs hat der Kunde Meine Schatzkammer umgehend davon zu verständigen.

 

4. Der Kunde sichert zu, dass er damit einverstanden ist, dass er während seines Aufenthalts in den Filialen der Meine Schatzkammer GmbH aus Sicherheitsgründen gefilmt wird.

III. Ergänzende Bedingungen für den Ankauf von Waren

 

§ 9 Vertragsabschluss

1. Angebote über den Ankauf von Waren und deren Ankaufspreise im Internet, Verkaufsprospekten, Printmedien, TV oder Kundenpräsentationen durch Meine Schatzkammer stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, ein Verkaufsangebot gegenüber Meine Schatzkammer abzugeben.

2. Bei Abgabe eines Verkaufsanbots erklärt der interessierte Kunde schriftlich, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise. Der interessierte Kunde übergibt oder sendet die Ware an Meine Schatzkammer. Es wird darauf hingewiesen, dass der interessierte Kunde die Kosten und das Risiko des Versands an Meine Schatzkammer zu tragen hat.

3. Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot von einem interessierten Kunden eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der angebotenen Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes.

 

4. Für den Fall, dass Meine Schatzkammer ein Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Kunden an die jeweilige Niederlassung von Meine Schatzkammer versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes durch Meine Schatzkammer die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von 5 Werktagen an Meine Schatzkammer zu versenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich in Verzug.

 

5. Meine Schatzkammer ist jedenfalls berechtigt, nach Prüfung der eingelangten Ware, längstens jedoch innerhalb von 10 Werktagen ein Verkaufsangebot anzunehmen. Der Ankauf kann auch per Brief, Email oder Fax bestätigt werden. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von Meine Schatzkammer beim interessierten Kunden einlangt, gilt das Verkaufsangebot als durch Meine Schatzkammer abgelehnt. Darüber hinaus kann auch durch die Unterzeichnung eines eigenhändig bzw. eines durch eine bevollmächtigte Person ausgefüllten Vertragsformulars und Gegenzeichnung durch einen berechtigten Mitarbeiter von Meine Schatzkammer ein Verkaufsangebot angenommen werden und ein Kaufvertrag zustande kommen.

 

§ 10 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten

 

1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei Meine Schatzkammer gültigen Preise für Ankaufsgeschäfte in Euro, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

 

2. Die Lieferung der vom Kunden zugesandten Ware erfolgt grundsätzlich auf Risiko und Kosten des Kunden. Logistik-/Versandoptionen und die damit verbundenen Kosten sind entweder auf der Homepage von Meine Schatzkammer veröffentlicht oder diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben. Der Kunde hat auch das Recht, die Rücksendung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde das Versandrisiko und die Versandkosten.

 

3. Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche auf der Homepage von Meine Schatzkammer eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von Meine Schatzkammer. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauf folgenden Handelstages aktuelle Preis.

 

4. In den Fällen der Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei Meine Schatzkammer als verbindliche Abrechnungsgrundlage für den Preis.

 

§ 11 Zahlungsbedingungen

 

1. Im Falle einer Annahme des Verkaufsangebotes überweist Meine Schatzkammer den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware und Abschluss der Prüfung auf das von dem Kunden angegebene Konto.

 

2. Im Fall der Annahme des Verkaufsangebotes, ohne dass die Ware bereits bei Meine Schatzkammer eingegangen ist, hat Meine Schatzkammer innerhalb einer Woche nach Eingang und Prüfung der Ware den Kaufpreis auf das vom Kunden angegebene Konto zu überweisen.

IV. Allgemeine Bestimmungen

§ 12 Zurückbehaltungsrecht, Verwertungsrecht, Aufrechnung, Abtretungsverbot

 

1. Verbraucher:
Gegenüber Verbrauchern steht Meine Schatzkammer ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Forderungen wegen des ihm durch den zurückbehaltenen Gegenstand verursachten Schadens oder des für den Gegenstand gemachten Aufwands zu. Eine Aufrechnung mit von Meine Schatzkammer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

 

2. Unternehmer:
Gegenüber Unternehmern steht Meine Schatzkammer ein Zurückbehaltungsrecht für alle fälligen Forderungen aus zwischen den Parteien geschlossenen unternehmensbezogenen Geschäften zu. Meine Schatzkammer steht weiters ein außergerichtliches Verwertungs- und Befriedigungsrecht (insbesondere das Recht zum freihändigen Verkauf zum marktüblichen Preis sowie Befriedigung aus dem daraus erzielten Verkaufserlös) zu. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Unternehmers ist immer ausgeschlossen.

3. An verpfändeten Gegenständen hat Meine Schatzkammer ein außergerichtliches Pfandverwertungsrecht gemäß § 466a ff ABGB.

4. Meine Schatzkammer ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen berechtigt.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem Vertrag mit Meine Schatzkammer ohne deren vorherige Zustimmung auf Dritte zu überbinden.

§ 13 Geldwäsche

1. Bei Geschäften ab einem Gegenwert von 10.000,- € ist Meine Schatzkammer gesetzlich verpflichtet die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorzunehmen (§ 365m1 ff Gewerbeordnung 1994).

 

2. Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsvereinbarung

 

1. Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen wurden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung kommt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen zur Anwendung. Überdies ist die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ausdrücklich ausgenommen.

 

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften einschließlich dem vorvertraglichen Schuldverhältnis oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen Meine Schatzkammer und dem Kunden, insbesondere auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Beendigung, Auflösung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt, vereinbart, soweit nicht schriftlich abweichendes vereinbart wurde.

 

3. Ist der Kunde Verbraucher gilt der für den Kunden anwendbare Gerichtsstand.

§ 15 Salvatorische Klausel

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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