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  • Gibt es wirklich keine Depoteröffnungskosten?
    Es gibt wirklich keine Depoteröffnungskosten oder sonstige Gebühren.
  • Gibt es eine verpflichtende monatliche Summe?
    Nein. Es gibt keinerlei Verpflichtung monatlich einen gewissen Betrag zu sparen. Wir empfehlen lediglich monatlich zu kaufen, um vom Durchschnittskosteneffekt zu profitieren. Es sind auch Einmalzahlungen oder Pausen jederzeit möglich.
  • Keine Kosten für den Kunden? Wie finanzieren Sie das?
    Wir kaufen Gold in großen Mengen und in preislich attraktiver Stückelung, über diese Marge finanzieren wir dieses Produkt. Darüber hinaus besitzen wir durch unser Kerngeschäft der Schließfachvermietung eine hohe Expertise im Bereich der Lagerung und Versicherung im Hochsicherheitsbereich. Dies erlaubt uns das Produkt ohne Gebühren anzubieten.
  • Fallen wirklich keine Lagergebühren an?
    Nein, es gibt keine Lagergebühren.
  • Verbergen sich versteckte Gebühren im Kleingedruckten?
    Nein, es fallen für Sie als Kunde keinerlei Gebühren an. Lediglich im Falle eines Versands zu Ihnen nach Hause entstehen Kosten für die Bearbeitung und den versicherten Transport. Bei einer Abholung in unserer Filiale fallen keinerlei Kosten an. Auch wenn Sie Ihr Gold an uns verkaufen gibt es keine Verkaufsgebühren und Sie erhalten Ihr Geld direkt auf Ihr Konto.
  • Wie und wann kann ich mein Gold verkaufen?
    Sie können Ihr Gold jederzeit anteilig oder vollständig an uns verkaufen. Wählen Sie in Ihrem Onlinedepot die Menge des zu veräußernden Goldes in Gramm und Sie bekommen umgehend ein Rückkaufs-Angebot von MEINE SCHATZKAMMER.
  • Wie bekomme ich mein Gold, bzw. welche Kosten entstehen dabei?
    Sie können sich Ihr Gold jederzeit bei uns in der Filiale abholen, dabei entstehen für Sie keine Kosten. Die Kosten für einen versicherten Versand zu Ihnen nach Hause sind abhängig von der Menge an Gold, die verschickt werden soll. Zusätzlich zu den Versandkosten fallen 35 Euro Bearbeitungskosten an.
  • Ab wann geht bei der Sammelverwahrung das Gold in mein Eigentum über?
    Das von Meine Schatzkammer für Sie erworbene Gold geht durch Einlagerung im Sammeldepot mit dem Zeitpunkt der Einlagerung in demselben in Ihr Eigentum über. Der Kauf und die Einlagerung im Sammeldepot erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Es ist zu beachten, dass bei Käufen mit der Zahlungsart Einzugsermächtigung das Eigentum erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des jeweiligen Einzuges an Sie übergeht, und eine Ausfolgung der Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des jeweiligen Einzuges erfolgt.
  • Der aktuelle Goldkurs ist mir zu hoch, kann ich den Kauf aussetzen?
    Ja, Sie können in Ihrem Onlinedepot dem Kauf zum aktuellen Kurs widersprechen. Der eingezogene Betrag wird gespeichert und für den Einkauf des nächsten Monats genutzt. Ihr Widerspruch muss jedoch am Tag des Einkaufs (erster Handelstag nach dem 15. eines Monats) zwischen 10:00 und 14:00 Uhr (Ortszeit Wien) erfolgen.
  • Kann ich neben dem fortlaufenden Sparvorgang auch zusätzliche Einmalkäufe tätigen?
    Ja, Sie können auch Einmalkäufe tätigen.
  • Haben der Staat oder Behörden Einblick in meinen Goldbestand?
    Als privates Unternehmen unterliegen wir keiner Auskunftsplicht und geben Ihre Daten auch nicht an Dritte weiter. Behördlichen Anordnungen müssen wir jedoch Folge leisten.
  • Wie schnell bekomme ich mein Geld, wenn ich mein Gold verkaufe?
    Sie erhalten Ihre Auszahlung in der Regel innerhalb einer Woche nach Ihrer Annahme des Rückkauf-Angebotes.
  • Kann ich meinen Vertrag ruhend stellen oder den Sparbetrag verändern?
    Ja, jederzeit – ohne zusätzliche Kosten. Den Sparbetrag können Sie jederzeit in Ihrem Online Login Bereich verändern. Wenn Sie keine Einzahlungen vornehmen wird auch kein Gold gekauft unabhängig davon wie lange Sie pausieren.
  • Von welchem Hersteller ist das Gold?
    Wir kaufen nur Feingoldbarren von namhaften Herstellern, wie Münze Österreich, Argor–Heraeus und Heimerle + Meule.
  • Wo wird mein Gold gelagert?
    Wir lagern Ihr Gold in eigenen oder beauftragten Sicherheitslagern. Der genaue Lagerort wird jedoch aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben.
  • In welcher Stückelung wird das Gold gekauft?
    Die Art der Stückelung beim Einkauf obliegt MEINE SCHATZKAMMER. Es wird jedoch garantiert, dass eine für alle Kunden ausreichende Menge Gold gelagert wird.
  • Muss ich beim Kauf von Gold Umsatzsteuer zahlen?
    Nein, der Einkauf von Feingold ist von der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer befreit.
  • Fallen beim Verkauf von Gold Steuern an?
    Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb von 12 Monaten fällt eine Spekulationssteuer an. Es gilt weiterhin, alle Gewinne aus physischen Edelmetallgeschäften sind bei einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten steuerfrei. Diese Angabe können wir jedoch nicht rechtsverbindlich für alle Kunden treffen, daher möchten wir Sie bitten diesbezüglich Ihren Steuerberater zu konsultieren.
  • Mit welcher Frist kann ich mein Depot kündigen?
    Eine Kündigung des Depots ist jederzeit unter Wahrung der Schriftform mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
  • In welcher Form wird das Gold erworben? Barren oder Münzen?
    Im Rahmen des Golddepots erwerben Sie ausschließlich Feingoldbarren 999,9 namhafter Hersteller (LBMA-zertifiziert). Münzen sind nicht verfügbar.
  • Was muss ich mitbringen, wenn ich ein Schließfach mieten möchte?
    Um ein Schließfach zu mieten, benötigen Sie ein Ausweisdokument wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sowie die Kaution für den Schlüssel. Das sind 100 Euro in bar. Die Kaution erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses in voller Höhe zurück. Gerne können Sie den Geldautomaten vor unserem Geschäftslokal nutzen, falls Sie kein Bargeld zur Hand haben.
  • Wie lange dauert es ein Schließfach anzumieten?
    In der Regel dauert es zwischen 15 und 30 Minuten bis Sie Ihr eigenes Schließfach gemietet haben. Sie können im Anschluss Ihre Sachen sofort einlagern.
  • Wird eine Kaution verlangt, wie hoch ist diese und wann bekomme ich sie wieder?
    Wir erheben eine Kaution in Höhe von 100 EUR in bar für den Schließfachschlüssel. Bei Schlüsselrückgabe erhalten Sie die Kaution in voller Höhe zurück.
  • Ist es notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren?
    Sie können sich in unserem Geschäft zu unseren Öffnungszeiten auch ohne Termin kompetent beraten lassen. Durch eine Terminvereinbarung entfällt jedoch eine etwaige Wartezeit, die entstehen kann, wenn sich unsere Berater gerade in Gesprächen befinden.
  • Wie sind die Öffnungszeiten?
    Dienstags von 11 bis 20 Uhr. Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 18 Uhr.
  • Kann ich auf mein Schließfach auch außerhalb der Öffnungszeiten zugreifen?
    Generell nicht. Wir können Ihnen in sehr dringenden Ausnahmefällen aus Kulanz Zutritt zum Schließfach gewähren, wodurch jedoch Mehrkosten entstehen (Anfahrt, Sicherheitsdienst, etc.). Wir verpflichten uns dazu aber nicht.
  • Was darf man nicht einlagern?
    Gegenstände mit Feuer-, Explosionsgefahr; Verderbliche oder Umweltgefährdende Gegenstände; Gegenstände deren Besitz/Verkehr gesetzlich verboten ist.
  • Darf man Bargeld einlagern?
    Ja, selbstverständlich können Sie auch Bargeld einlagern.
  • Wie geht die Meine Schatzkammer GesmbH mit dem Thema Sicherheit um?
    Neben dem höchsten Schutz zur Sicherheit Ihrer Daten, wurden von uns umfangreiche und zertifizierte Vorkehrungen zum Schutz Ihrer persönlichen Sicherheit, z.B. durch die Videoüberwachung, in unserem Handelsgeschäft getroffen. Aber auch Ihre im Schließfach verwahrten Werte sind standardmäßig mit bis zu 35.000,- Euro versichert, wobei der Versicherungsschutz entsprechend Ihren Wünschen jederzeit erhöht werden kann.
  • Ist mein Schließfach versichert und kann ich den Versicherungsschutz erhöhen?
    Jedes Schließfach ist standardmäßig bis zu 35.000€ versichert. Sie können jedoch bei Bedarf die Versicherungssumme beliebig und unkompliziert auf bis zu 1.000.000€ erhöhen.
  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
    Mit Abschluss des Mietvertrages greift auch der Versicherungsschutz.
  • Muss ich den Inhalt meines Schließfachs dokumentieren?
    Im Versicherungsfall müssen Sie nachweisen können, welche Gegenstände und Werte sich im Schließfach befanden. Daher empfehlen wir eine Dokumentation des Inhaltes. Machen Sie von jedem eingelagertem Gegenstand und Dokument ein Foto und bewahren Sie dieses zusammen mit den originalen Kaufquittungen oder Gutachten getrennt vom Schließfachinhalt auf. Führen Sie am besten zusätzlich eine Inventarliste in der Sie Inhalt und Wert genau beschreiben und Datum und Uhrzeit der Einlagerung vermerken. Dies ist nur eine Empfehlung. Jeder Kunde ist für die Dokumentation selbst verantwortlich und wir übernehmen keine Gewähr.
  • Kann ich zusammen mit meinem Ehepartner ein Schließfach anmieten?
    Ja, dabei nehmen wir Ihre und die Daten Ihres Partners auf und beide können auf das Schließfach zugreifen.
  • Kann ich mein Zugriffsrecht übertragen bzw. teilen?
    Ja, Ihr Ausweisdokument wird nur zur erstmaligen Identifikation benötigt. Danach benötigen Sie nur noch Ihren Schlüssel in Verbindung mit Ihrem Code, welchen Sie auch an Angehörige weitergeben können um diesen Zutritt zu erteilen.
  • Ist im Konkursfall mein Schließfachinhalt in Gefahr?
    Nein. Ihr Schließfach bleibt in jedem Fall unberührt.

Häufige Fragen (FAQ)

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserem kostenlosen Golddepot und zum Schließfach mieten.

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